Theenhausen macht mit!
Im Klimaschutzkonzept der Stadt Werther (Westf.) wurden verschiedene Ziele formuliert, um die CO2-Emissionen in Werther zu senken. Eins dieser Ziele sieht eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Gebäudebestand vor. Über die bestehenden Förderungen hinaus möchte die Stadt Werther (Westf.) den Gebäudeeigentümern in Theenhausen die Nutzung der erhöhten steuerlichen Abschreibung bei Sanierungen und Modernisierungen ermöglichen.
Zu diesem Zweck hat der Rat der Stadt Werther (Westf.) auf Basis der erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen am 02.10.2019 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Theenhausen nach dem Baugesetzbuch beschlossen.
Das Gesamtprojekt sowie die Untersuchungsergebnisse wurden auf zwei Informationsveranstaltungen in Theenhausen (06.11.2018 und 29.04.2019) vorgestellt. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sind im Download-Bereich verfügbar.
Für die Eigentümer*innen der im Sanierungsgebiet liegenden Gebäude besteht nun die Möglichkeit bei der Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der erhöhten steuerlichen Abschreibung nach dem Einkommensteuergesetz zu profitieren. Die Modernisierungskosten können durch diese Unterstützung bereits in 2 bis 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Laufende Instandsetzungsmaßnahmen sind davon ausgenommen.
Interessierte müssen hierfür vor Beauftragung der Maßnahmen einen Antrag (siehe Download-Bereich) bei der Stadt Werther (Westf.) stellen sowie eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abschließen. Zudem ist die Inanspruchnahme einer Energieberatung vor Aufstellung der Modernisierungsvereinbarung verpflichtend, um mögliche Synergieeffekte bei der Sanierung berücksichtigen zu können. Um einen Termin für die kostenlose Energieberatung zu vereinbaren, kontaktieren Interessierte bitte das Umweltbüro (Tel.: 705-72, E-Mail: energieberatung(at)stadt-werther.de).
Informationen zur kostenlosen Energieberatung finden Sie hier. Nach Abschluss der Maßnahmen stellt die Stadt Werther (Westf.) auf Basis der Modernisierungsvereinbarung eine Bescheinigung aus, die Voraussetzung für die Anerkennung der steuerlichen Begünstigung beim Finanzamt ist. Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Steuerliche Fragestellungen sind mit einem Steuerberater zu klären.