Aufruf „Kleinprojekte in 2020 in GT8 gesucht“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
gute Ideen zur Gestaltung Ihres Ortsteiles gibt es viele, allerdings scheitern diese Projekte oftmals an der mangelnden Finanzierung. Über den gemeinnützigen Verein LAG GT8 e.V. ist die Stadt Werther (Westf.) in der glücklichen Lage, Kleinprojekte mit Gesamtkosten von max. 20.000 € mit 80 % zu fördern.
Sollten Sie beispielsweise ortsprägende Gebäude modernisieren oder Dorfplätze bzw. Spielplätze neu gestalten wollen, dann könnten Sie vom Regionalbudget Gebrauch machen. Tourismusmaßnahmen wie das Aufstellen von Hinweisschildern und die Schaffung von Rastplätzen für Wanderer und Radfahrer sind ebenfalls förderfähig, genauso die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten oder die Moderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen im Ort. Aber auch Dorfläden oder Dorfgemeinschaftseinrichtungen, die sich erweitern wollen oder neue Ausstattung benötigen, können einen Regionalbudget-Antrag bei der LAG GT8 einreichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind jedoch Presse- und Öffentlichkeitsmaßnahmen (z.B. Erstellung von Flyern und Homepages), Veranstaltungen und bewegliche Gegenstände.
Das sogenannte „Regionalbudget“ macht die Umsetzung dieser beschriebenen Projektideen möglich. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet der LAG GT8 diesen zusätzlichen Fördertopf in 2020 an.
Zur Findung geeigneter Kleinprojekte startet die Stadt Werther (Westf.) zusammen mit der LAG GT8 den Projektaufruf „Kleinprojekte in 2020 in GT8 gesucht“. Hierfür gibt es zwei Einreichungsfristen:
• 15.05.2020 (Bewertung der Kleinprojekte in der Vorstandssitzung am 04.06.2020)
• 31.07.2020 (Bewertung der Kleinprojekte in der Vorstandssitzung am 18.08.2020)
Vorbehaltlich der Bewilligung der Regionalbudget-Zuwendung werden über diesen Aufruf ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten im ländlichen Raum gesucht, die der Regionalen Entwicklungsstrategie der LAG GT8 entsprechen, das Ehrenamt und/oder den sozialen Zusammenhalt im Ort stärken und im Jahr 2020 abgeschlossen werden können. Die LAG GT8 rechnet mit einem Fördertopf in Höhe von 200.000 € in diesem Jahr.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raumes in NRW. Hierfür werden Fördermittel des Bundes bereitgestellt – genauer genommen Fördermittel aus dem GAK-Sonderrahmenplan. Die Abkürzung GAK steht für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Nehmen Sie den Kontakt zur Regionalmanagerin der LAG GT8 auf. Frau Mareike Bußkamp (Telefon: 05241 851068, E-Mail: m.busskamp@gt-acht.de) kann Ihnen nähere Informationen zum Förderprogramm geben und vorab prüfen, inwieweit Ihre Projektidee über das Regionalbudget förderfähig ist.