Stadtkasse

Die Stadtkasse berät Sie und ist Ihnen behilflich bei allen Zahlungsvorgängen – ob per Banküberweisung, Scheck oder Lastschriftverfahren.

Bei regelmäßig fälligen Beträgen haben Sie die Möglichkeit, die Stadtkasse zu ermächtigen, die fälligen Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Dazu können Sie das SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben als Original an uns zurückschicken.

Das Verfahren bietet für Sie einige Vorteile. Zum Beispiel zahlen Sie dadurch immer rechtzeitig Ihren Betrag und die Anpassung von Daueraufträgen entfällt. Außerdem sparen Sie Zeit, da Sie keine Überweisung durchführen müssen.
Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie von der Stadtkasse unangenehme Post. Bei rückständigen Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer usw.) erhalten Sie eine Mahnung bzw. eine Vollstreckungsankündigung. Das ist für Sie mit Kosten verbunden.

Karina Bergmann

Fachbereich 2, Stadtkasse

Tel. 05203/705-54
E-mail karina.bergmann@stadt-werther.de
Zimmer 15

 

Lisa Buth

Fachbereich 2, Stadtkasse

Tel. 05203/705-55
E-mail lisa.buth@stadt-werther.de
Zimmer 15