Konzepte zur Stadtentwicklung

Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes und den rechtlichen Rahmenbedingungen des Landesplanungsgesetzes (LPlG) wurde eine Anpassung des Regionalplanes erforderlich. Um dort die Interessen der Stadt Werther (Westf.) zu vertreten, wurden von einem externen Planungsbüro Fachbeiträge zur zukünftigen Stadtentwicklung erstellt.

Das kommunale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept wurde bereits am 09.02.2017 mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen. Am 13.12.2018 hat der Rat der Stadt Werther (Westf.) außerdem das kommunale Siedlungsflächenkonzept mit einer großen Mehrheit beschlossen.

In den Konzepten wurden die Planungen für die langfristigen Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung sowie für eine langfristige Wohnflächenentwicklung vorbereitet. Zu einem späteren Zeitpunkt ist darüber zu entscheiden, ob über die vorhandenen Standorte hinaus zusätzliche Flächen für eine Weiterentwicklung in Betracht gezogen werden sollen.

 

Sarah Huxohl

Fachbereich 4, Planen und Bauen

Tel. 05203/705-63
E-mail sarah.huxohl@stadt-werther.de
Zimmer 37

Straßen- und Wegekonzept 2023 - 2026

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft getreten. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Das ursprüngliche Straßen- und Wegekonzept der Stadt Werther (Westf.) aus dem Jahr 2020 wurde nun fortgeschrieben. Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für den Zeitraum 2023-2026 in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen.

 

Lars Dilba

Fachbereich 4, Planen und Bauen (Bauhofleitung)

Tel. 05203/705-70
E-mail lars.dilba@stadt-werther.de
Zimmer 34

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

In seiner Sitzung am 14.09.2017 hat der Ausschuss für Klimaschutz, Stadtentwicklung und Kultur des Rates der Stadt Werther (Westf.) beschlossen, ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt zu erarbeiten.

Im Frühjahr 2018 wurde das Büro complan Kommunalberatung GmbH, Potsdam, mit den Planungsleistungen zur Erstellung eines ISEKs beauftragt. Zunächst wurden daraufhin von der Verwaltung alle erforderlichen Grundlagendaten zusammengestellt und an complan übermittelt.

Am 26.09.2018 fand der 1. City-Dialog zur Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Viele Interessierte nutzten die Möglichkeit, sich zu informieren und in den Prozess einzubringen. Neben einem verwaltungsinternen Workshop Anfang 2019, fanden im Frühjahr 2019 außerdem noch Werkstätten zu den Themen „Jugend“ und „Mobilität“ statt. Am 08.04.2019 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem 2. City-Dialog und einem vorgeschalteten Innenstadtspaziergang abgerundet. Die Mitglieder des Ausschusses für Klimaschutz, Stadtentwicklung und Kultur haben sich in einer Arbeitskreissitzung am 20.05.2020 noch einmal über die konkreten Maßnahmen ausgetauscht.

Der Bericht einschließlich Maßnahmen- und Handlungskonzept wurde schließlich vom Rat der Stadt Werther (Westf.) in seiner Sitzung am 25.06.2020 beschlossen. Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurden ein Leitbild der Innenstadtentwicklung und Entwicklungsziele erarbeitet. Des Weiteren wurden die Handlungsfelder und räumlichen Schwerpunkte mit Stärken und Schwächen analysiert. Der Fokus des Berichts liegt aber natürlich auf dem Maßnahmen- und Handlungskonzept. Zu jeder Maßnahme wurde ein Steckbrief erarbeitet, in dem eine Beschreibung der Maßnahme, die Beteiligten, der Umsetzungszeitraum, der geschätzte Kostenrahmen sowie die Ziele der Maßnahme zusammengefasst werden.

Der Umsetzungsprozess des ISEKs wurde mit dem Ratsbeschluss begonnen. Nun dient das ISEK als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.

 

Die Innenstadt mit Fachwerk und Kirchtrum ist zu sehen.

Sarah Huxohl

Fachbereich 4, Planen und Bauen

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Zimmer 37