Bauen

Grundsätzlich benötigt man für alle Baumaßnahmen (z.B. Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Abbruch) einen Bauantrag. Dabei wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren als Regelverfahren angewendet. Baugenehmigungsbehörde für Werther (Westf.) ist der Kreis Gütersloh.

Herr Kreiensiek ist zu sehen.

Jens Kreiensiek

Fachbereich 4, Planen und Bauen

Tel. 05203/705-60
E-mail jens.kreiensiek@stadt-werther.de
Zimmer 2.11
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Bauantrag/ -voranfrage

Vorsicht Baustellenschild ist zu sehen.

Baustellenmelder

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Anschluss Kanal

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Kleinkläranlagen

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Formulare