Grundsätzlich benötigt man für alle Baumaßnahmen (z.B. Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Abbruch) einen Bauantrag. Dabei wird das vereinfachte Genehmigungsverfahren als Regelverfahren angewendet. Baugenehmigungsbehörde für Werther (Westf.) ist der Kreis Gütersloh.
Bauen
Jens Kreiensiek
Fachbereich 4, Planen und Bauen
Tel. | 05203/705-60 |
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Zimmer | 36 |