Steuerhebesätze
Grundsteuer A | 254 v.H. |
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Grundsteuer B | 493 v.H. |
Gewerbesteuer | 416 v.H. |
Zweitwohnungssteuer
Der Zweitwohnungssteuer unterliegt, wer in Werther (Westf.) eine Zweitwohnung als Mieter, Eigentümer oder sonstiger Nutzer innehat.
Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat sich zur Einführung der Zweitwohnungssteuer entschlossen, damit sich möglichst alle, die in unserer Stadt leben, an den Kosten der städtischen Infrastruktur (z.B. Schulen, Kindergärten, Sportstätten, kulturelle Einrichtungen etc.) beteiligen.
Zweitwohnungssteuer | 10% der Jahresnetto-Kaltmiete |
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An- und Abmeldungen Hundesteuer
Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Einwohnerservice oder im Steueramt anzumelden. Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, der Hund abhandengekommen oder eingegangen oder der Hundehalter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist, vorzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung. Folgende Steuersätze sind zu entrichten, wenn:
ein Hund gehalten wird | 55,20 € |
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zwei Hunde gehalten werden | 67,20 € je Hund |
drei oder mehr Hunde gehalten werden | 79,20 € je Hund |
ein Kampfhund gehalten wird | 613,20 € |
zwei Kampfhunde gehalten werden | 817,20 € je Hund |
drei oder mehr Kampfhunde gehalten werden | 1.022,40 € je Hund |
Die Hundesteuermarken behalten auf Dauer ihre Gültigkeit und werden bei der Anmeldung ausgegeben. Sie sind gut sichtbar zu befestigen. Bei Verlust erhalten Sie im Einwohnerservice für 1,50 € eine neue Steuermarke.