Hinweisgeberschutzgesetz

  • Hintergrund und Ziel des Hinweisgeberschutzgesetztes

Zum Schutz von hinweisgebenden Personen wurde die Whistleblower-Richtlinie der EU verabschiedet, die mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Es soll Hinweisgebende vor Benachteiligungen schützen und ihnen Rechtssicherheit geben.

Beschreibung

Die Möglichkeit einer Meldung nach Hinweisgeberschutzgesetz steht Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern der Stadt Werther (Westf.) zur Verfügung. Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der Stadt Werther (Westf.) im Dienst rechtswidrig handeln, können Sie sich dazu an die Hinweisgeber-Stelle der Stadt Werther (Westf.) wenden. Dort können Rechtsverstöße und andere Zuwiderhandlungen über ein Meldesystem zur Anzeige gebracht werden.

Geschützt werden darüber hinaus Personen, die Gegenstand einer Meldung sind sowie sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind, z. B. weil Sie als Zeuge/Zeugin genannt wurden.

Organisation und Vertraulichkeit

Die Meldestelle des Hinweisgebersystems ist organisatorisch an die Stabstelle „Juristische Angelegenheiten“ angegliedert.

Die mitgeteilten Informationen werden vertraulich behandelt. Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen in der Hinweisgabe zu nennen, da dieses die Aufarbeitung erleichtert. Bitte beachten Sie bei anonymen Meldungen, dass keine Rückmeldung nach der Bearbeitung erfolgen kann.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass für jede bewusste Falschmeldung von Hinweisen die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche veranlasst werden kann.

Datenschutz

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung der Aufgaben der Meldestelle nach §§ 13 – 24 HinSchG gewährt der § 10 HinSchG.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutz sowie im Hinweisgeber-Portal des Bundesamtes für Justiz unter BfJ - Datenschutzhinweis (bundesjustizamt.de)

Einen Hinweis geben

Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Ihnen, Verstöße gegen Gesetze sowie sonstige allgemeine oder interne Vorschriften zu melden. Dies schließt auch Fragen im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Wettbewerbsrecht, Betrug, Finanzkriminalität, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Belästigung oder Diskriminierung, Internationalen Handelskontrollen, dem Schutz personenbezogener Daten, Rechten und Schutz von Personen, schweren Umweltschäden oder Interessenkonflikten ein.

Wenn Sie einen Hinweis zu einem (möglichen) Verstoß melden möchten, können Sie dies über die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten unserer internen Meldestelle tun. Hierüber können Sie bei Bedarf auch einen persönlichen Termin vereinbaren. Als Meldekanäle für die interne Meldestelle stehen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern

Stadt Werther (Westf.)
Interne Meldestelle nach HinSchG
Mühlenstraße 2
33824 Werther (Westf.)

  • oder auch die persönliche Vorsprache (Zi. 31) oder die telefonische Kontaktaufnahme mit der Meldestelle (unter 05203 705-16)
    zur Verfügung.
  • Ergänzend sieht das HinSchG die Möglichkeit vor, dass sich hinweisgebende Personen auch an eine externe staatliche Meldestelle wenden können. Externe Meldestellen des Bundes:

Persönlich: Dreizehnmorgenweg 44 – 48, 53175 Bonn

E-Mail: hinweisgeberstelle(at)bafin.de

Tel.: 0228 / 4108 – 2355


 

E-Mail: info(at)bundeskartellamt.bund.de

Tel.: 0228 / 9499 – 386


 

Olena Schneider

Juristische Angelegenheiten

Tel. 05203/705-16
E-mail olena.schneider@stadt-werther.de
Zimmer 31