Kommunalwahl 2025

Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 14.09.2025 statt.

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer

  • am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

Wählbar ist

  • jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Das Wahlgebiet der Stadt Werther (Westf.) ist in 14 Wahlbezirke eingeteilt.

Karte Wahlbezirke

Die Zahl der zu wählenden Vertreter*innen beträgt 28. Die Vertreter*innen werden in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt.

Zugelassene Wahlvorschläge

Bekanntmachungen

Guido Neugebauer

Fachbereich 1, Wahlen

Tel. 05203/705-13
E-mail guido.neugebauer@stadt-werther.de
Zimmer 1.12