Pressemitteilung vom 17.01.2025

Wahlamt der Stadt Werther: Keine Eile mit Briefwahlanträgen

Für Briefwahlanträge gibt es entgegen Mitteilungen in den Medien keine Eile. Hierauf weist Guido Neugebauer vom Wahlamt der Stadt Werther hin. Durch die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswahlleiterin in den vergangenen Tagen sei der Eindruck entstanden, dass die Wahlberechtigten umgehend Briefwahl beantragen sollten.

„Es gibt hierfür jetzt überhaupt keine Eile“, so Neugebauer. „Die Fristen für die Briefwahlanträge sind genauso wie bei regulären Bundestagswahlen.“

Erst ab der 5. Kalenderwoche (27.01. - 02.02.2025)  werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. In denen wird wie üblich beschrieben, auf welche Art und Weise und mit welchen Angaben zur Person man Briefwahl beantragen kann, z.B. mit dem aufgedruckten QR-Code. Er bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb, erst ab Zugang der Wahlbenachrichtigung Briefwahl zu beantragen. „Es bringt schon deshalb nichts, die Briefwahl schon jetzt zu beantragen, weil die Kommunen voraussichtlich erst ab Ende der ersten Februarwoche Stimmzettel haben, die man den Antragstellern zusenden kann“, so das Wahlamt. Grund dafür sei, dass die Zulassung der Wahlkreiskandidaten und Partei-Landeslisten erst dann abgeschlossen sei. Wenn sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger aber mit der Rücksendung des roten Wahlbriefs beeilen.

Guido Neugebauer

Fachbereich 1, Wahlen

Tel. 05203/705-13
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Zimmer 1.12