- Zum 1. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) in Kraft getreten.Eine tragende Säule dieses Gesetzes ist die Herstellung von mehr Transparenz durch umfassende Veröffentlichungspflichten der Mitglieder des Rates und der Sachkundigen Bürger/innen in den Ausschüssen.
Gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie § 43 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Ehrenordnung für den Rat der Stadt Werther (Westf.) müssen die Ratsmitglieder und die Mitglieder der Ausschüsse schriftlich oder elektronisch Auskunft über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sind diese Angaben in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.Die Veröffentlichung der Daten, die auf Angaben der Mandatsträger beruhen, erfolgt als PDF-Datei im Internet auf der Homepage der Stadt Werther (Westf.) und wird jährlich aktualisiert.
Entsprechende Erläuterungen und ein Formular zur Mitteilung bzw. Aktualisierung der Auskünfte können hier heruntergeladen werden.
- Erläuterungen
- Meldebogen Ratsmitglied, Sachkundige/-r Bürger/-in
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und deren Aktualisierung bei der bzw. dem Meldepflichtigen liegt.