Auskünfte gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

  • Zum 1. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) in Kraft getreten.Eine tragende Säule dieses Gesetzes ist die Herstellung von mehr Transparenz durch umfassende Veröffentlichungspflichten der Mitglieder des Rates und der Sachkundigen Bürger/innen in den Ausschüssen.

Gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie § 43 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Ehrenordnung für den Rat der Stadt Werther (Westf.) müssen die Ratsmitglieder und die Mitglieder der Ausschüsse schriftlich oder elektronisch Auskunft über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 5 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sind diese Angaben in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.Die Veröffentlichung der Daten, die auf Angaben der Mandatsträger beruhen, erfolgt als PDF-Datei im Internet auf der Homepage der Stadt Werther (Westf.) und wird jährlich aktualisiert.

Entsprechende Erläuterungen und ein Formular zur Mitteilung bzw. Aktualisierung der Auskünfte können hier heruntergeladen werden.

  • Erläuterungen
  • Meldebogen Ratsmitglied, Sachkundige/-r Bürger/-in

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und deren Aktualisierung bei der bzw. dem Meldepflichtigen liegt.

Guido Neugebauer

Fachbereich 1

Tel. 05203/705-13
E-mail guido.neugebauer@stadt-werther.de
Zimmer 1.12