Veräußerungsbedingungen

  • Der Grundstückskaufpreis beträgt pro m² 240,00 Euro.
     
  • Bei Einhaltung von Kriterien einer zukunftsweisenden Bauweise wird ein Betrag von bis zu 10.000,00 Euro je Wohngebäude (Einfamilienhaus bzw. Doppelhaushälfte)erstattet.
     
  • Die Bezugsurkunde zu den einheitlichen Vorgaben zur Grundstücksveräußerung wird Bestandteil des Grundstückskaufvertrages.
     
  • Straßenbau-, Kanal- und Wasseranschlussbeiträge sind im Kaufpreis enthalten.
     
  • Die Kosten der Grundstücksvermessung sind ebenfalls im Kaufpreis enthalten.
     
  • Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung einschließlich der anfallenden Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten der Kaufpartei.
     
  • Eine Weiterveräußerung des Grundstückes vor vollständiger Bebauung ist ohne vorherige Zustimmung der Stadt nicht zulässig.
     
  • Mit der Bauausführung des auf dem gekauften Grundstück geplanten Wohngebäudes ist innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Fertigstellung der Baustraße oder - falls die Erschließungsarbeiten bereits abgeschlossen sind - nach Beurkundung des Kaufvertrages zu beginnen und die Baumaßnahme ist zügig, d.h. spätestens innerhalb von 18 Monaten abzuwickeln.
     
  • Da im Baugebiet Blotenberg ein Bodendenkmal vorliegt, ist im Vorfeld von Bodeneingriffen die tiefer als 0,30 m unter die Geländeoberkante reichen, eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Werther (Westf.) zu beantragen. Sollte Bodendenkmalsubstanz von der Baumaßnahme betroffen sein, muss diese im Vorfeld dokumentiert und bei geplanter Zerstörung auch ausgegraben werden.

    Die für die archäologischen Maßnahmen entstehenden Kosten gehen aufgrund des Verursacherprinzips zu Lasten der Kaufpartei als Vorhabenträger.
    Soweit eine archäologische Begleitung des Bauvorhabens notwendig ist, ist das Fachbüro Archäologie am Hellweg eG, Warendorfer Straße 54, 48145 Münster zu beauftragen. Kosten, die für die Begleitung des Vorhabens durch das Fachbüro Archäologie am Hellweg eG entstehen und über einen Betrag von 4,00 € (inkl. Umsatzsteuer) je m² Grundstücksfläche des Kaufgegenstandes hinausgehen, erstattet die Verkaufspartei der Kaufpartei auf Nachweis. Die Kosten für die Tiefbaumaßnahmen trägt die Kaufpartei jedoch stets selbst.
     
  • Die Bauplätze 1a, 1b, 2a, 2b und 3 werden von einem Privatweg erschlossen. Der Privatweg wird im Zuge der Erschließungsmaßnahme von der Stadt hergestellt, muss aber in das Eigentum der zukünftigen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer übergehen. Aus diesem Grund ist ein 1/5 Miteigentumsanteil an dem Privatweg Gemarkung Werther Flur 10 Flurstück 1831 in Größe von insgesamt 175 qm zu erwerben.
     
  • Etwa 250 m südwestlich des Plangebiets wird ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Intensivtierhaltung geführt. Zu den Themen „Geruch“(3.0 Geruchsgutachten und 3.1 Geruchsgutachten landw. Betrieb)  und „Bioaerosole“ wurden im Rahmen der Bauleitplanverfahren Gutachten eingeholt, die hier eingesehen werden können. Insbesondere für die Bauplätze 5 – 13 wird auf die gesetzliche Duldungspflicht gemäß § 906 BGB hingewiesen.

 

Sarah Huxohl ist zu sehen.

Sarah Huxohl

Fachbereich 4, Planen und Bauen

Tel. 05203/705-63
E-mail sarah.huxohl@stadt-werther.de
Zimmer 2.10
Frau Neuhaus ist zu sehen.

Kristin Neuhaus

Fachbereich 4, Planen und Bauen

Tel. 05203/705-64
E-mail kristin.neuhaus@stadt-werther.de
Zimmer 2.10