Lage des Baugebiets

  • Das Baugebiet Blotenberg befindet sich im Süden der Kernstadt von Werther (Westf.), angrenzend an Freiflächen und einen Wald.

Es liegt am Teutoburger-Wald-Weg und an der Bielefelder Straße, die eine ausgezeichnete Anbindung nach Bielefeld sicherstellt.

Die Mobilstation ist aus dem Baugebiet fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Von dort fahren im 15-Minuten-Takt Busse nach Bielefeld. Des Weiteren gibt es regelmäßige Busverbindungen z.B. nach Halle, Steinhagen, Gütersloh, Borgholzhausen und Neuenkirchen.

Die Innenstadt mit ihren verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten sowie der Stadtpark und der innerstädtische Grünzug sind ebenfalls fußläufig sehr gut zu erreichen. Das städtische Freibad, eine Sportanlage, aber auch die Schulen der Stadt Werther (Westf.) befinden sich in unmittelbarer Nähe des Baugebietes.

Neben der Gemeinschaftsgrundschule Werther-Langenheide gibt es die Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule sowie das Ev. Gymnasium. Darüber hinaus gibt es ein umfangreiches Angebot an Kindertagesstätten. Im August 2025 eröffnet im denkmalgeschützten Hof Overbeck, am Rande des Baugebiets, eine weitere zweigruppige Kindertagesstätte, die von den Johannitern betrieben wird.

Video zur Lage des Baugebietes: https://stadtwerther-nc.hocloud.de/s/2BYJGR8KWJr6N5x
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  • Im Rahmen der Freiflächenplanung entsteht im Wohnbaugebiet Blotenberg ein zentraler Grünzug, der von der Bielefelder Straße im Norden über den Quartiersplatz bis zur Waldkante im Süden verläuft. Der Grünzug dient als Verbindung zwischen der Wertheraner Innenstadt und dem umliegenden (Wander-) Wegenetz.

    Das Wohnbaugebiet wird mit öffentlichen Grün- und Spielflächen ausgestattet, die eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und als Ort der Begegnung dienen. Hierfür stehen den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Besucherinnen und Besuchern verschiedene Sitzmöglichkeiten wie Drehliegen und Sitzgruppen im Grünzug und auf dem Quartiersplatz zur Verfügung.

    Für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen werden naturnahe Spielgelegenheiten geschaffen. Darunter eine Sandspielfläche mit Spielhaus, ein Kletter- und Balancierpfad sowie eine Hangrutsche mit Holzpodest.  

    Die Grünflächen sind in Flächenpflanzungen/Beete, Rasenflächen und Wildblumenwiesen unterteilt, wobei der natürliche Geländeverlauf für die Entwässerung genutzt wird. Darüber hinaus sollen standortgerechte Bäume sowie diverse Sträucher gepflanzt werden, die als natürliche Schattenspender und Unterschlupf für Vögel und Kleintiere dienen.

    Der Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Werther (Westf.) hat den Entwurf der  Freiflächenplanung beschlossen und die Auftragsvergabe an die ausführende Firma ist erfolgt. Die Herstellung des Grünzuges hat Anfang Juli 2025 begonnen und wurde im Juni 2026 fertiggestellt. 
  • Das gesamte Baugebiet ist als Bodendenkmal eingetragen. Bei einer archäologischen Sachstandsanalyse im Vorgriff auf die Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2023 wurden historische Siedlungsspuren auf dem gesamten Gelände entdeckt. Nun werden die Erschließungsarbeiten archäologisch begleitet und es steht mittlerweile fest, dass das Gelände schon in der Eisenzeit (4./5. Jahrhundert v. Chr.) besiedelt war. Die Befundlage weist auf Einzelhöfe und Weiher hin. Die Ausgrabungen werden dokumentiert, archiviert und dürfen anschließend zerstört werden. Im Zuge der Bebauung der Bauplätze müssen ebenfalls Anforderungen im Sinne des Bodendenkmalschutzes erfüllt werden. Es gelten die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW.

    Im Vorfeld von Bodeneingriffen die tiefer als 0,30 m unter die Geländeoberkante reichen, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Stadt Werther (Westf.) zu beantragen. Anschließend erfolgt die Benehmensherstellung mit der LWL - Archäologie für Westfalen und es wird explizit überprüft, ob aufgrund der Lage und der Tiefe des geplanten Geländeeingriffs mit einer Betroffenheit des Bodendenkmals zu rechnen ist. Mit der Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ist spätestens 2 Monate nach Antragstellung zu rechnen. Sollte Bodendenkmalsubstanz von der Baumaßnahme betroffen sein, muss diese im Vorfeld von einer archäologischen Fachfirma dokumentiert und bei geplanter Zerstörung auch ausgegraben werden.

    Die für die archäologischen Maßnahmen entstehenden Kosten gehen aufgrund des Verursacherprinzips zu Lasten der Kaufpartei als Vorhabenträger.

    Soweit eine archäologische Begleitung des Bauvorhabens notwendig ist, ist das Fachbüro Archäologie am Hellweg eG, Warendorfer Straße 54, 48145 Münster zu beauftragen. Kosten, die für die Begleitung des Vorhabens durch das Fachbüro Archäologie am Hellweg eG entstehen und über einen Betrag von 4,00 € (inkl. Umsatzsteuer) je m² Grundstücksfläche des Kaufgegenstandes hinausgehen, erstattet die Verkaufspartei der Kaufpartei auf Nachweis. Die Kosten für die Tiefbaumaßnahmen trägt die Kaufpartei jedoch stets selbst. Diese fallen im Rahmen der regulären Bautätigkeit aber ohnehin an und können in der Regel mit der archäologischen Begleitung verbunden werden.

    Weitere Informationen zum denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren erteilt Ihnen gerne Herr Sebastian Düvel, LWL – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Bielefeld, Tel. 0251-5918963, E-Mail sebastian.duevel(at)lwl.org

    Im Rahmen der archäologischen Untersuchungen wurde auch Hinweisen zu (Ur-)Altbergbau im näheren Umkreis des Baugebiets nachgegangen. Die erkennbaren Reliefanomalien deuten jedoch auf eine oberflächliche Rohstoffgewinnung im 17.-19. Jahrhundert hin. Es sind keine Spuren erkennbar, die als Schacht/Lichtloch eines Tiefbaus deutbar wären. Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Behörde und der LWL – Archäologie für Westfalen ist nach derzeitigem Kenntnisstand aus bergbehördlicher und archäologischer Sicht nicht mit bergbaulichen Einwirkungen auf die Tagesoberfläche zu rechnen.
  • Die Erschließungsstraße des Baugebiets erhält den Straßennamen Alfred-Weinberg-Weg. Mit der Bezeichnung soll das Andenken an einen Mitbürger mit jüdischen Wurzeln geehrt werden, der einen bedeutenden Beitrag zum sozialen und wirtschaftlichen Leben der Stadt leistete.

    Alfred Weinberg, 1894 in Werther (Westf.) geboren, war der letzte Eigentümer eines renommierten Textilhauses an der Ravensberger Straße Ecke Mühlenstraße, wo sich heute die Kreissparkasse befindet. Als Mitglied der jüdischen Gemeinde war er eine bekannte und bedeutende Persönlichkeit in Werther (Westf.) und spielte eine wichtige Rolle im Leben vieler Bürgerinnen und Bürger. Innerhalb der jüdischen Gemeinde war Alfred Weinberg Vorbeter in der Synagoge und predigte an hohen Feiertagen über bestimmte Abschnitte der Thora.

    Ab der Reichspogromnacht änderte sich das Leben für Alfred Weinberg und seine Familie dramatisch. Ebenso wie viele andere jüdische Einwohnerinnen und Einwohner Werthers, wurde er zur Zwangsarbeit in Brackwede verpflichtet. Die sogenannte „Evakuierung in den Osten“ überlebten Alfred Weinberg und seine Familie nicht.

    Diese Namensgebung ist auch eine bewusste Beurkundung dafür, dass sich die Stadt Werther (Westf.) für Frieden, Freiheit, Demokratie, Solidarität und Toleranz einsetzt. Gleichzeitig verurteilt sie jede Form von Antisemitismus, Rassismus und Nationalismus.
Sarah Huxohl ist zu sehen.

Sarah Huxohl

Fachbereich 4, Planen und Bauen

Tel. 05203/705-63
E-mail sarah.huxohl@stadt-werther.de
Zimmer 2.10
Frau Neuhaus ist zu sehen.

Kristin Neuhaus

Fachbereich 4, Planen und Bauen

Tel. 05203/705-64
E-mail kristin.neuhaus@stadt-werther.de
Zimmer 2.10