Wirtschaftspläne

Die Eigenbetriebe haben spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. In dem Vermögensplan müssen mindestens alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebs ergeben, aufweisen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Angaben zur Stellenbewertung und Eingruppierung der Stelleninhaber zu enthalten.

Herr Demoliner ist zu sehen.

Rainer Demoliner

Fachbereich 2, Finanzen

Tel. 05203/705-50
E-mail rainer.demoliner@stadt-werther.de
Zimmer 20