Antrag auf Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung

Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer das Recht, sich an die öffentliche Trinkwasserversorgung anschließen zu lassen. Gemäß § 3 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Werther (Westf.) erstreckt sich das Anschluss- und Benutzungsrecht jedoch nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann versagt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Stadt erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert.

Für den Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung ist ein Antrag zu stellen.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:

  •  Amtlicher Lageplan (DIN A4 bzw. DIN A3)
  •  Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss mit gekennzeichnetem Zählerstandort
  •  Bei Löschwasserbedarf für den Objektschutz die Auflagen der Bauaufsichtsbehörde oder
     Brandschutzdienststelle

Gemäß § 14 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Werther (Westf.) vom 27. Dezember 1974 in der zurzeit geltenden Fassung sind die Kosten des Grundstücksanschlusses und der Hausanschlussleitung von der Wasserversorgungsleitung (Hauptrohrleitung bis zum Wasserzähler) vom Anschlussnehmer zu tragen.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und nach Fertigstellung.

Lisa Kreider

Wasserwerk Werther

Tel. 05203 705-51
E-mail lisa.kreider@stadt-werther.de
Zimmer 1.02