Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Werther (Westf.) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stadt-werther.de.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Richtlinie (EU) 2016/2102, dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So kann beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen sein und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine kann für Screenreader mitunter nicht korrekt sein.

Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: Die PDF-Dokumente auf www.stadt-werther.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Es bestehen aktuell Unvereinbarkeiten mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen bestehen im Bereich Leichte Sprache und Gebärdensprache.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.10.2020 erstellt.

Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Webseite aufgefallen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, uns über Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufmerksam zu machen. Bitte nutzen Sie das Kommentarfeld "Ihre Nachricht", um die Barriere genau zu beschreiben und zu melden und geben Sie uns Ihre Kontaktdaten an, damit wir uns bei Ihnen zurückmelden können.

Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist die Stadt Werther (Westf.), Fachbereich 1, Frau Welling zuständig.

Hier ist der Link zum Kontaktformular

Ombudsstelle

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit dem Betreiber der Website ist nicht möglich, dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik