Wassergebühren

Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 27. Dezember 1974 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 10.11.2023 werden nachfolgende Tarife berechnet (Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft):
Der Preis je Kubikmeter Frischwasser beträgt 2,86 € (zuzügl. 7% Mehrwertsteuer). Darin ist der Wassercent entsprechend des ab 01.02.2004 gültigen Wasserentnahmeentgeltgesetzes enthalten.
Der Grundpreis (Zählergrundgebühr) beträgt pro Monat  

Wasserpreis
   bei einem Zähler von   3 -   5 m³  6,85 €
   bei einem Zähler von   7 - 10 m³13,70 €
   bei einem Zähler von 11 - 20 m³27,40 €
   bei einem Zähler von 21 - 30 m³41,10 €
   bei einem Zähler von 35 - 50 m³68,50 €

  

Abwassergebühren

Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 12. Oktober 1976 in der Fassung der 22. Änderungssatzung vom 10.11.2023 werden nachfolgende Tarife berechnet (Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft):

Kanalbenutzungsgebühr
Schmutzwassergebühren werden nach der bezogenen Frischwassermenge und auf Antrag nach der Zahl der im Haushalt gemeldeten Personen berechnet. Für die Berechnung nach der Personenzahl sind die Meldeverhältnisse des 31.11. desjenigen Jahres maßgeblich, welches dem Abrechnungsjahr vorausgeht.
Bei der Berechnung über Frischwassermenge 3,88 €/m³
Der Grundpreis (Zählergrundgebühr) beträgt pro Monat 1,00€
Schmutzwasser bei Berechnung über Personenzahl 50 m³ pro Pers.


Regenwassergebühr
Die Regenwassergebühren richten sich nach der befestigten Fläche des Grundstückes, von der Regenwasser dem Kanal zugeleitet wird. Befestigte Flächen sind insbesondere Dächer, Höfe, Zufahrten usw. Regenwassergebühren werden nur bei Anschlussmöglichkeit an öffentliche Misch- oder Regenwasserkanälen erhoben. Hierzu können ggf. auch offene Gräben rechnen. Für jedes betroffene Grundstück wird mindestens eine Einheit (das entspricht 50 m² befestigte Fläche) abgerechnet.
Die Gebühr für zugeführtes Regenwasser beträgt 24,75 € je 25 m² (0,99 € /m²)

Maßnahmen zur Minderung des Regenwasserabflusses erhalten auf Antrag folgende Gebührenermäßigung: 

  • Bei Regenwassernutzung von befestigten Flächen (u.a. Zisternen) reduziert sich die zugrunde zulegende  Fläche um 55 % der an die Regenwassernutzungsanlage angeschlossenen Flächen.
  • Befestigungen mit einem offenen Anteil von mindestens 10% - 20% und über 20% - 25%
  • dauerhafte Dachbegrünungen 70%

Fäkalschlammabfuhr
Nach der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Entsorgungssatzung vom 16.3.1988 -in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.11.2023 beträgt die Benutzungsgebühr 
• für die Behandlung und Beseitigung des Fäkalschlammes je Einwohnergleichwert: 37,00 € 
• für den Transport der tatsächlich abgefahrenen Menge: 15,50 €/m³
Für jede weitere Entleerung wird ein allgemeiner Kostenbeitrag in Höhe von 2,50 €/m³ erhoben.

Frau Bloch, Frau Schmidt

Wasser- und Abwasserwerk

Tel. 05203/705-51 und -57
Zimmer 17 und 16