4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Werther (Westf.)

2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft

In NRW sind durch die Städte und Gemeinden bis Mitte 2024 sogenannte Lärmaktionspläne (LAP) mit Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Umgebungslärm ist der Lärm, der von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und von Industrieanlagen ausgeht. Nicht unter die Regelung der Umgebungslärmrichtlinie fallen z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung oder Lärm ausgehend von Freizeitanlagen.

Die Ergebnisse der Kartierung der Lärmbelastung (Lärmkartierung) sind auf dem Umgebungslärmportal des Landes NRW veröffentlicht. Diese Lärmkarten sind für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (>3 Mio. Kfz/a) erstellt. Für Werther (Westf.) sind dies die Landesstraßen L 782 (Haller Straße/Engerstraße) und L 785 (Bielefelder Straße/Borgholzhausener Straße).

Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Werther (Westf.)

Die Stadt Werther (Westf.) stellt in ihrer Zuständigkeit als Kommune erstmalig einen Lärmaktionsplan auf.
Die Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmauswirkungen liegt jedoch vorrangig in der Hand des für die Landesstraßen verantwortlichen Straßenbaulastträgers Straßen.NRW (Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen). Aus diesem Grund sind im aktuell aufgestellten Entwurf des Lärmaktionsplanes im Wesentlichen seitens der Stadt Werther (Westf.) Forderungen und Prüfanträge gegenüber dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW sowie ergänzend der Straßenverkehrsbehörde Kreis Gütersloh formuliert.

Beteiligung der Öffentlichkeit

In der aktuell laufenden 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) ihre Stellungnahme zum veröffentlichten Entwurf des Lärmaktionsplanes im Zeitraum vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 abgeben.

Eine Stellungnahme kann ausschließlich über das Beteiligungsportal der Stadt Werther (Westf.) eingereicht werden:
https://www.stadt-werther.de/leben/wohnen-bauen/baugebiete-in-werther/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 05.12.2023 bis 09.01.2024 über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ durchgeführt (1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung). Die Ergebnisse sowie der Verwaltung und den Fachbehörden bekannte und diskutierte Schwerpunkte und Maßnahmen sind in den Entwurf des Lärmaktionsplanes eingeflossen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben der 2. Phase der Öffentlcihkeitsbeteiligung werden von der Stadt Werther (Westf.) ausgewertet und dahingehend überprüft, ob gegenüber dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans noch Änderungen erforderlich sind.
Nach Auswertung der Eingaben soll der Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Werther (Westf.) beschlossen werden und wird unter www.stadt-werther.de veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal (https://www.umgebungslaerm.nrw.de/) des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Hinweis:
Die Stadt Werther (Westf.) berücksichtigt die Hinweise zu Lärmquellen und Maßnahmen. Die Umsetzung von Maßnahmen gegen Straßenlärm liegt jedoch bei dem zuständigen Straßenbaulastträger (Straßen.NRW). Die Stadt Werther (Westf.) hat demnach keine Möglichkeit, auf die Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen Einfluss zu nehmen.

Dr. Nadine Dannhaus

Umweltbeauftragte

Tel. 05203/705-48
E-mail nadine.dannhaus@stadt-werther.de
Zimmer 28