In NRW sind durch die Städte und Gemeinden in 2024 sogenannte Lärmaktionspläne (LAP) mit Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Umgebungslärm ist der Lärm, der von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und von Industrieanlagen ausgeht. Nicht unter die Regelung der Umgebungslärmrichtlinie fallen z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung oder Lärm ausgehend von Freizeitanlagen.
Die Ergebnisse der Kartierung der Lärmbelastung (Lärmkartierung) sind auf dem Umgebungslärmportal des Landes NRW veröffentlicht. Diese Lärmkarten sind für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (>3 Mio. Kfz/a) erstellt. Für Werther (Westf.) sind dies die Landesstraßen L 782 (Haller Straße/Engerstraße) und L 785 (Bielefelder Straße/Borgholzhausener Straße).
Lärmaktionsplan für die Stadt Werther (Westf.)
Die Stadt Werther (Westf.) hat 2024 in ihrer Zuständigkeit als Kommune erstmalig einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der am 18.07.2024 in Kraft getreten ist.
Im Lärmaktionsplan sind Hinweise zu Lärmquellen und Maßnahmen zur Lärmminderung aufgeführt. Die Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmauswirkungen liegt vorrangig in der Hand des für die Landesstraßen verantwortlichen Straßenbaulastträgers Straßen.NRW (Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen). Aus diesem Grund sind seitens der Stadt Werther (Westf.) im Wesentlich Forderungen und Prüfanträge gegenüber dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW sowie ergänzend der Straßenverkehrsbehörde Kreis Gütersloh formuliert. Die Stadt Werther (Westf.) hat demnach keine Möglichkeit, auf die Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen Einfluss zu nehmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 05.12.2023 bis 09.01.2024 über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ durchgeführt (1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung). Die Ergebnisse sowie der Verwaltung und den Fachbehörden bekannte und diskutierte Schwerpunkte und Maßnahmen sind in den Entwurf des Lärmaktionsplanes eingeflossen.
In einer zweiten Beteiligungsphase im Zeitraum vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024 konnten die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Stellung genommen werden. Die Eingaben der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sind ausgewertet und im Lärmaktionsplan berücksichtigt worden.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal (https://www.umgebungslaerm.nrw.de/) des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.