In Werther gilt die Baumschutzsatzung

Im städtischen Raum erfüllen Bäume neben ihrer ästhetischen und stadtgestalterischen Funktion auch vielfältige ökologische Funktionen und haben eine Reihe positiver Wirkungen auf das Stadtklima sowie die Gesundheit der Bürger*innen. So sind Bäume nicht nur Sauerstofflieferanten, Luftfilter und Lärmreduzierer, sondern auch Klimaschützer, Schattenspender und Klimaanlage.

Bäume produzieren Sauerstoff zum Atmen und verbrauchen dabei klimaschädliches CO2 und leisten so einen entscheidenden Beitrag zum Kilmaschutz. Aber nicht nur hinsichtlich des Klimaschutzes, sondern auch mit Blick auf Klimaanpassung sind Bäume in der Stadt nicht zu unterschätzen. Bäume und unversiegelte Grünflächen können Niederschlagswasser aufnehmen, zwischenspeichern und wieder verdunsten. Damit helfen Sie gegen Überschwemmungen und kühlen durch Verdunstung die Umgebung ab. Neben der kühlenden Wirkung haben sich in den heißen Sommern der letzten Jahre unter anderem die schattenspendenden Effekten von Stadtbäumen positiv bemerkbar gemacht. Darüber hinaus filtern Bäume mit ihren Blättern (Fein-)Staub, Schadstoffe und Kohlendioxid aus der Luft heraus und dicht belaubte Bäume dämpfen den Schall und senken damit den Lärmpegel in der Stadt.

In besiedelten Gebieten machen Stadtbäume die Natur direkt vor der Haustür erlebbar. Sie bieten einen vielfältigen Lebensraum für Kleintiere, Vögel und Insekten und leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.

Gleichzeitig sind Bäume selber jedoch aufgrund der Folgen des Klimawandels erhöhtem Stress durch Trockenheit und Hitze ausgesetzt. Stadt- und Straßenbäume sind zudem verstärkt verschiedenen Belastungen ausgesetzt. Darunter zählen z.B. mechanische Beschädigungen, versiegelte und verdichtete Böden, Nährstoff- und Wassermangel oder künstliches Licht. Auch mit Streusalz, Hundekot und Müll müssen Straßenbäume zurechtkommen. Daher ist bei Neupflanzungen von Bäumen die Auswahl des Standortes und der Baumart zu berücksichtigen.

Baumschutzsatzung

Aufgrund der oben genannten bedeutenden Funktionen und positiven Wirkungen von Stadtbäumen ist der Erhalt jedes gesunden Baumes wichtig. In der Stadt Werther (Westf.) sind Stadt- und Straßenbäume daher einschließlich ihrer Wurzelbereiche durch eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) geschützt. Diese ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen gültig.

Geschützte Bäume

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Ausgenommen von der Satzung sind

  • Kulturobstbäume (ausgenommen Esskastanien- und Walnussbäume);
  • Bäume auf Friedhöfen;
  • Bäume in Baumschulen und Gärtnereinen, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen;
  • Nadelgehölze (ausgenommen Bäume, die im Artenschutzrecht genannt sind, wie z.B. Eibe);
  • Weidengewächse (Weiden - mit Ausnahme von Weiden, die einen Stammumfang von 1,20 m erreicht haben - und Pappeln)
  • Birken und Erlen

Verbotene Handlungen

Geschützte Bäume dürfen nicht entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden. Im Wurzelbereich können beispielsweise folgende Handlungen zu Schädigungen führen:

  • Befestigung der Bodenfläche
  • Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen,
  • Lagern, Anschütten oder Ausgießen von Salzen, Säuren, Ölen, Laugen, Farben oder Abwässern,
  • Unsachgemäße Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln oder Streusalzen.

Ausgenommen von den Verboten sind Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr und zur Herstellung der Verkehrssicherheit.

Ausnahmen und Ersatzpflanzungen

In bestimmten Fällen erteilt die Stadt Werther (Westf.) eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten. In der Regel geht diese mit einer Ersatzpflanzung einher.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung im Bereich Download.

Dr. Nadine Dannhaus

Umweltbeauftragte

Tel. 05203/705-48
E-mail nadine.dannhaus@stadt-werther.de
Zimmer 28