Kommunales Förderprogramm Klimaschutz
Nutzen Sie Ihre Chance auf einen Zuschuss!
Mit dem "Kommunalen Förderprogramm Klimaschutz" will die Stadt Werther (Westf.) den Bürger*innen der Stadt Werther (Westf.) einen Anreiz geben, etwas für sich und den Klimaschutz zu tun.
Hintergrund:
Der Klimawandel ist in den letzten Jahren auch in deutschen Städten spürbar geworden. So treten zum Beispiel vermehrt trockene und heiße Sommertage, aber gleichzeitig auch Starkregenereignisse auf. Daher sind Maßnahmen sowohl zum Klimaschutz wie auch zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels auch vor Ort erforderlich. Das 2014 für Werther (Westf.) verabschiedete Klimaschutzkonzept benennt unter anderem die CO2-Minderung bei Wohngebäuden und die Entgegenwirkung von Hitzebildung als wichtige Handlungsbereiche. So verringert die Installation von Solaranlagen und Photovoltaikspeicher den CO2-Ausstoß der Energieversorgung von Wohngebäuden. Mit den neuen Förderungen profitieren nicht nur Hausbesitzer sondern auch Mieter, die sich hiermit ein Stecker-Solar-Gerät (Balkonkraftwerk) fördern lassen können. Die Anlage eines Gründaches oder einer Fassadenbegrünung reduziert die Hitzebelastung sowie die Überflutungsgefahr im innerstädtischen Bereich und fördert zudem die biologische Artenvielfalt. Zusätzlich fördert die Stadt auch die Nutzung und/oder Speicherung von Regenwasser, das zur Schonung der Trinkwasservorräte beiträgt sowie die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude. Seit 2024 wird die Anschaffung eines Lastenfahrrades gefördert. Dies soll zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität beitragen.
Die Förderung:
Mit einem Zuschuss gefördert werden
- Stecker-Solar Gerät bis 0,8 kWp – 50 Euro / PV-Modul, max. 200,00 Euro
- Lastenfahrrad - 300,00 Euro pauschal
- Gründach-/Fassadenbegrünungen - 30% der förderfähigen Kosten – 25,00 Euro pro m², aber max. 1.500,00 Euro
- Anlage zur Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser - 30% der förderfähigen Kosten, max. 1.250,00 Euro
- Ausgabe von Saatgut zur Anlage einer insektenfreundlichen Blühfläche
- Ausgabe eines Stecklings zur Anpflanzung eines heimischen Obstgehölzes
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans - 100,00 Euro pauschal
Voraussetzungen:
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Förderantrag sowie die Bewilligung vor der Auftragsvergabe erfolgen.
Weitere Informationen:
Ob sich ein Gebäude für eine Dachbegrünung eignet, lässt sich vorab schon über das kreisweite Gründachkataster prüfen.
Die Antragsformulare und die Förderrichtlinie stehen Ihnen als Download zur Verfügung.