Werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer!
Termin Landtagswahl am 15. Mai 2022
- Auszug eines Statements vom Landeswahlleiter
„Urnen- und Briefwahlvorstände sind am Wahltag unverzichtbar - deshalb herzlichen Dank an alle, die sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 ehrenamtlich engagieren wollen. Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Wahlverfahren ist ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Wahl.“
https://www.im.nrw/mediathek?volltext=Landeswahlleiter (Link)
Zu allererst: Sie benötigen keinerlei Vorkenntnisse um bei einer Wahl aktiv dabei zu sein.
- Ihre Anmeldung ist freiwillig. Sie gehen also keine Verpflichtungen für weitere Wahlen ein.
- Sie erhalten ein kleines finanzielles "Dankeschön", das so genannte Erfrischungsgeld (50 Euro).
- Den Wahlsonntag können Sie nach Absprache in Schichten einteilen. Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittags- und eine Nachmittagschicht zu bilden.
- Wir informieren Sie rechtzeitig über alle Fragen.
- Für Wahlvorstände bieten wir Schulungen an.
Am Wahltag ist das Wahlteam des Wahlamtes bei Fragen für Sie immer erreichbar.
Welche Voraussetzungen brauchen Sie?
Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.
Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden.
Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben.
Für Wahlvorstände werden vorab Schulungen durchgeführt, außerdem gibt es schriftliches Informationsmaterial.
Welche Aufgabe habe ich am Wahlsonntag genau?
Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Alle in einem Wahlbezirk eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden den Wahlvorstand und arbeiten im Team.
Sie treffen sich morgens in ihrem Wahllokal, richten es für den Wahltag ein und vereinbaren den Schichtdienst. Sie müssen nämlich nicht den ganzen Tag im Wahllokal sitzen.
Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittags- und eine Nachmittagschicht zu bilden. Erst zur Schließung des Wahllokales und zur anschließenden Ergebnisermittlung sind wieder alle gefordert.
Folgende Aufgaben erwarten Sie u. a. im Laufe des Wahltages:
- Sie prüfen die Wahlberechtigung
- Sie führen das Wählerverzeichnis
- Sie erläutern den Wahlvorgang
- Sie stellen sicher, dass jeder Wahlberechtigte seine Stimme ordnungsgemäß abgeben kann
- Sie füllen die Wahlniederschrift aus
- Sie ermitteln das Ergebnis
Um 18 Uhr wird es dann spannend. Sie ermitteln gemeinsam im Wahlvorstand das Ergebnis.
Nach der Ergebnisermittlung bringt der/die Wahlvorsteher/in und der /die Schriftführer/in die Wahlunterlagen zurück zum Rathaus.