Wahlen

In Wahlen entscheidet das Volk, wer in einer Gemeinschaft Wichtiges bestimmen darf.

Eine Gemeinschaft kann zum Beispiel

  • ein Staat,
  • ein Land,
  • eine Gemeinde,
  • eine Klasse oder ein Verein sein.

Die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland können zum Beispiel an der Wahl zum Bundestag teilnehmen. Sie können auch an anderen Wahlen im Bundesland oder in der Kommune teilnehmen. Für die Demokratie ist wichtig, dass viele dies tun.

Im Grundgesetz steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt".

Wählen ist ein Grundrecht für Bürger und Bürgerinnen. Das Recht zu wählen gehört zu den wichtigsten Rechten, die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland haben.

Jeder kann durch Wahlen in der Politik mitbestimmen. Wahlen sind ein wichtiger Teil von Demokratie. Denn es zeigt: Das Volk bestimmt mit.

In Deutschland gibt es wichtige Regeln für Wahlen im Bund im Bundesland oder in der Kommune.

    Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

    Im Grundgesetz steht: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt". Diese Regeln müssen eingehalten werden.

    • Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger und jede Bürgerin, der/die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wählen darf.

    • Unmittelbar heißt, dass die Wählerinnen und Wähler die Kandidaten direkt wählen, es gibt in Deutschland keine "Wahlmänner" oder "Wahlfrauen", auf die man seine Stimme überträgt.

    • Frei bedeutet, dass die Wähler frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung, niemand darf auf sie Druck ausüben.

    • Gleich heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder in der Ausbildung ist.

    • Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat. Deswegen gibt es auch Wahlurnen und eine Wahlkabine.

    Diese Grundsätze gelten auch bei allen anderen Parlamentswahlen in Deutschland, also auch bei Landtagswahlen oder Kommunalwahlen. 

    Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //
    Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2022.

    Guido Neugebauer

    Fachbereich 1, Wahlen

    Tel. 05203/705-13
    E-mail guido.neugebauer@stadt-werther.de
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