Denkmale

„Denkmäler sind Sachen (…), an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.“

Diese Definition aus § 2 Abs. 1 DSchG NRW trifft in Werther (Westf.) aktuell auf 36 Baudenkmale zu, die in der Denkmalliste verzeichnet sind. Dazu zählen z.B. die Ev.-Luth. Pfarrkirche, die Bürgerbegegnungsstätte HAUS WERTHER und das Böckstiegelhaus.

In Ihrer Funktion als Untere Denkmalbehörde ist die Stadt Werther (Westf.) für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes NRW zuständig. Dazu gehört u.a. die Erteilung von Erlaubnissen für verändernde Baumaßnahmen und die Erstellung von steuerrechtlichen Bescheinigungen.

 

Das Denkmal Meyer zu Müdehorst ist zu sehen.

Sarah Huxohl

Fachbereich 4, Denkmalschutz

Tel. 05203/705-63
E-mail sarah.huxohl@stadt-werther.de
Zimmer 37
Das Tor von Heinings Hof ist zu sehen.

Baudenkmale

Der Torbogen vom Hof Wittenbrock ist zu sehen.

Tag des offenen Denkmals

Die Farbe beige ist zu sehen.

Fördermittel