Anmeldung eines Osterfeuers
Mit dem folgenden Formular können Sie Ihr Osterfeuer online anmelden. Bitte beachten Sie, dass uns die Anmeldung bis zum 21.03.2025 vorliegen muss. Anträge die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Anmeldung eines Osterfeuers wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro fällig. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, tragen Sie bitte am Ende des Formulares Ihre Bankverbindung ein. So können wir ohne großen Aufwand (einmalig) die Verwaltungsgebühr von Ihrem Konto abbuchen. Die Abbuchung erfolgt in der Woche nach Ostern.
Wenn Sie uns die Einzugsermächtigung nicht erteilen möchten, melden Sie Ihr Osterfeuer bitte persönlich im Rathaus an (Zimmer 2.01). In diesem Fall ist die Gebühr vor Ort bar einzuzahlen.