Steuern und Abgaben

Steuerhebesätze

Grundsteuer A 259 v.H.
Grundsteuer B 501v.H.
Gewerbesteuer 416 v.H.

Zweitwohnungssteuer

Der Zweitwohnungssteuer unterliegt, wer in Werther (Westf.) eine Zweitwohnung als Mieter, Eigentümer oder sonstiger Nutzer innehat.

Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat sich zur Einführung der Zweitwohnungssteuer entschlossen, damit sich möglichst alle, die in unserer Stadt leben, an den Kosten der städtischen Infrastruktur (z.B. Schulen, Kindergärten, Sportstätten, kulturelle Einrichtungen etc.) beteiligen.

Zweitwohnungssteuer 10% der Jahresnetto-Kaltmiete

An- und Abmeldungen Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Einwohnerservice oder im Steueramt anzumelden. Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, der Hund abhandengekommen oder eingegangen oder der Hundehalter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist, vorzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung. Folgende Steuersätze sind zu entrichten, wenn:

ein Hund gehalten wird 55,20 €
zwei Hunde gehalten werden 67,20 € je Hund
drei oder mehr Hunde gehalten werden 79,20 € je Hund
   
   
ein Kampfhund gehalten wird 613,20 €
zwei Kampfhunde gehalten werden 817,20 € je Hund
drei oder mehr Kampfhunde gehalten werden 1.022,40 € je Hund

Die Hundesteuermarken behalten auf Dauer ihre Gültigkeit und werden bei der Anmeldung ausgegeben. Sie sind gut sichtbar zu befestigen. Bei Verlust erhalten Sie im Einwohnerservice für 1,50 € eine neue Steuermarke.

Rainer Demoliner

Fachbereich 2, Finanzen

Tel. 05203/705-50
E-mail rainer.demoliner@stadt-werther.de
Zimmer 20

Frau Kreimeyer/Frau Prochnow

Fachbereich 2, Steuern und Abgaben

Tel. 05203/705-52/-53
Zimmer 18